Korporationsrat
Der Korporationsrat setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen und wird alle vier Jahre neu gewählt. Der Korporationsrat ist die verwaltende und vollziehende Behörde der Korporation. Er vertritt die Korporation, bereitet die Geschäfte vor, über welche die Stimmberechtigten beschliessen, vollzieht ihre Beschlüsse und ist zuständig für alle Geschäfte, die nicht den Stimmberechtigten oder der Rechnungskommission vorbehalten sind und erlässt Verordnungen. Weiter ist er zuständig für die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Grundstücke gemäss dem Landpachtreglement und des Waldes.
Der Korporationsschreiber bzw. die Korporationsschreiberin (ohne Stimmrecht) erledigt die Ratsgeschäfte und führt die Verwaltung.